Sep 2, 2010 08:55
13 yrs ago
German term
Antrags- und Verfügungsbogen
German to French
Law/Patents
Law (general)
Gerichtsakten
Il s'agit apparemment d'une partie strictement confidentielle répertoriant le contenu du dossier de procédure. Dans la source http://www.austrianlaw.at/cms/fileadmin/gesetze/justizverwal... on trouve justement cette explication :
"... Alle Mitteilungen, Anträge und Zuschriften, die sich im Verkehr zwischen dem Staatsanwalt, Untersuchungsrichter und Vorsitzenden ergeben, sind vom Staatsanwalt, Untersuchungsrichter und Vorsitzenden auf den Antrags- und Verfügungsbogen zu setzen. Hingegen ist dieser Bogen im Verkehr zwischen den Gerichten erster und höherer Instanz nicht zu verwenden. Die Anklageschrift oder der Strafantrag im vereinfachten Verfahren..."
"... Alle Mitteilungen, Anträge und Zuschriften, die sich im Verkehr zwischen dem Staatsanwalt, Untersuchungsrichter und Vorsitzenden ergeben, sind vom Staatsanwalt, Untersuchungsrichter und Vorsitzenden auf den Antrags- und Verfügungsbogen zu setzen. Hingegen ist dieser Bogen im Verkehr zwischen den Gerichten erster und höherer Instanz nicht zu verwenden. Die Anklageschrift oder der Strafantrag im vereinfachten Verfahren..."
Discussion
Und hast Du mal Sciascia gelesen -? Und dann weißt Du was bei Italienern vertraulich ist - Da Du sagst, dass Du den vertraulichen Text hier nicht einstellen möchtest...
;-) . Na Wiebke - Du gibst Dich hier
absolut offen - was ich von Dir nicht kenne _
und die
Ich nenn' es einfach "Feuille de demande et d'autorisation" und wenn es schon bestehende Benennungen gibt, die ich damit ignoriere - gerne nehme ich ich sie an, wenn ich eine bessere Variante von Dir vorgeschlagen bekomme - sehr gerne. Uns geht's hier doch um die Zusammenarbeit und das gemeinsame Arbeiten an Termini - und ich bin nicht die Beste - das weißt Du doch----
LG Belitrix
Das öffentlich zugängliche Zitat dient der Erläuterung, da ich den vertraulichen Text hier nicht einstellen möchte.
Und das kapiere ich hier nicht - warum sollte das hier hier nichtl rechtlich bewertet werden?