Übersetzungsfehler - wer ist 'schuld'?
Thread poster: Helga Lemiere
Helga Lemiere
Helga Lemiere  Identity Verified
France
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German to French
Oct 12, 2011

Hallo liebe Kollegen(Innen),

Ich würde gerne wissen, wie Ihr das seht:

Wenn ein Übersetzer, der für eine Übersetzungsagentur arbeitet, eine Übersetzung abgibt, diese dann korrigiert wird, ein Wort(=Komponente eines Haushaltsgerätes) aber vom Korrigierenden falsch korrigiert wurde (es handelt sich nicht um ein Synonym), das ganze dann vom Übersetzer noch einmal in der Endfassung(= PDF Dokument) "überschaut werden soll", nur um sicherzugehen, der Fehler aber unbem
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Hallo liebe Kollegen(Innen),

Ich würde gerne wissen, wie Ihr das seht:

Wenn ein Übersetzer, der für eine Übersetzungsagentur arbeitet, eine Übersetzung abgibt, diese dann korrigiert wird, ein Wort(=Komponente eines Haushaltsgerätes) aber vom Korrigierenden falsch korrigiert wurde (es handelt sich nicht um ein Synonym), das ganze dann vom Übersetzer noch einmal in der Endfassung(= PDF Dokument) "überschaut werden soll", nur um sicherzugehen, der Fehler aber unbemerkt bleibt?...wer haftet dann Eurer Meinung nach für diesen Fehler?
Der Übersetzer, der Korrigierende oder die Übersetzungsagentur?
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Claudia Vicens Burow
Claudia Vicens Burow
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Local time: 20:36
Spanish to German
+ ...
Der Lektor, es sei denn... Oct 12, 2011

Liebe Helga,

"Schuld" trägt meiner Ansicht nach die Person, die fehlerhafte Änderungen an einer korrekten Übersetzung vorgenommen hat es sei denn, die letzte Korrektur (PDF) wird ausdrücklich als Extraleistung aufgeführt und vergütet.

Liebe Grüße
Claudia


 
Martina Klett
Martina Klett  Identity Verified
Germany
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Member
Italian to German
+ ...
Es hängt vom Leistungsumfang der PDF-Endkontrolle ab Oct 12, 2011

Hallo Helga,

die Übersetzungsagentur haftet gegenüber ihrem Endkunden, kann sich aber m. E. in der Folge an den Übersetzer oder Lektor/Korrigierenden wenden. Wer von diesen beiden angesprochen wird, hängt ganz davon ab, welche Aufgaben/Prüfungen in der PDF-Endkontrolle explizit vereinbart waren. Wenn z. B. nur auf korrekte Silbentrennung, vollständigen Text, Rechtschreibung und Formatierung (fett, kursiv etc.) zu achten war, dann wäre der Lektor/Korrigierende in der "Schuld".
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Hallo Helga,

die Übersetzungsagentur haftet gegenüber ihrem Endkunden, kann sich aber m. E. in der Folge an den Übersetzer oder Lektor/Korrigierenden wenden. Wer von diesen beiden angesprochen wird, hängt ganz davon ab, welche Aufgaben/Prüfungen in der PDF-Endkontrolle explizit vereinbart waren. Wenn z. B. nur auf korrekte Silbentrennung, vollständigen Text, Rechtschreibung und Formatierung (fett, kursiv etc.) zu achten war, dann wäre der Lektor/Korrigierende in der "Schuld". Ein Komplett-Lektorat in der Endkontroll-Phase, d.h. nochmaliges Gegenlesen Ausgangstext/Quelltext wäre zu diesem Zeitpunkt im Projektablauf eher ungewöhnlich, aber falls dies vereinbart war, dann wäre m. E. der Übersetzer in der Haftung.

Viele Grüße
Martina
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Schtroumpf
Schtroumpf
Local time: 20:36
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+ ...
Professionelle Arbeit... Oct 12, 2011

Wenn auch die Korrekturen noch vom Übersetzer (!) verantwortet werden sollen, nicht dem Korrektor, setzt das m.E. voraus, dass die Korrekturen *sichtbar* an den Übersetzer zurückgegangen sind, und zwar mit ausdrücklicher Bitte um dessen Zustimmung.

Wenn z. B. eine Word-Datei korrigiert werden soll, schaltet man sie in den entsprechenden Modus zur Anzeige der Korrekturen. Wenn ein PDF korrigiert wurde, können Korrekturen per Post-It eingegeben werden. Nur so sind sie faktisch ve
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Wenn auch die Korrekturen noch vom Übersetzer (!) verantwortet werden sollen, nicht dem Korrektor, setzt das m.E. voraus, dass die Korrekturen *sichtbar* an den Übersetzer zurückgegangen sind, und zwar mit ausdrücklicher Bitte um dessen Zustimmung.

Wenn z. B. eine Word-Datei korrigiert werden soll, schaltet man sie in den entsprechenden Modus zur Anzeige der Korrekturen. Wenn ein PDF korrigiert wurde, können Korrekturen per Post-It eingegeben werden. Nur so sind sie faktisch verfolgbar.

Alles andere scheint mir unprofessionell in der Situation, die du schilderst.

Liebe Grüße vom Schlumpf
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Armorel Young
Armorel Young  Identity Verified
Local time: 19:36
German to English
Waren die Änderungen markiert? Oct 12, 2011

Waren die Änderungen in der Endfassung markiert? Wenn ja, wäre es dem Übersetzer ziemlich leicht, sie zu überprüfen. Wenn sie nicht markiert waren, kann man es dem Übersetzer - besonders bei einem langen Dokument - kaum zumuten, jede Änderung zu bemerken.

 
Laurent KRAULAND (X)
Laurent KRAULAND (X)  Identity Verified
France
Local time: 20:36
French to German
+ ...
Kann Schtroumpf und Armorel... Oct 12, 2011

nur zustimmen.

[Edited at 2011-10-12 20:04 GMT]


 
Helga Lemiere
Helga Lemiere  Identity Verified
France
Local time: 20:36
German to French
TOPIC STARTER
An Euch alle Oct 13, 2011

Danke schon mal für Eure Beiträge,

Das PDF Dokument (also nicht änderbar) sollte 'nur' auf die korrekte Formattierung üerprüft werden (also ob das übersetzte PDF Dokument dem Original in der Form enspricht).

Die Änderungen waren in der Endfassung nicht markiert, da es sich ja um das PDF Dokument handelte.

Helga


 
RWSTranslati (X)
RWSTranslati (X)
Germany
Local time: 20:36
German to English
+ ...
Schuld und Haftung Oct 21, 2011

Hallo,

üblicherweise haftet man als Auftragnehmer für die Korrekte Erbringung der beauftragten Leistung gemäß Vereinbarung.

Die Frage ist also nicht, ob es da einen Fehler im Dokument gab, sondern ob es einen Fehler in der Leistungserbringung gab.

Wenn man den Auftrag angenommen hat, alle Fehler zu finden, ggf. zu kommunizieren, dann hat das offenbar nicht geklappt und man "haftet" ggf. dafür.

Wenn man nur auf die Formatierung prüfen sol
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Hallo,

üblicherweise haftet man als Auftragnehmer für die Korrekte Erbringung der beauftragten Leistung gemäß Vereinbarung.

Die Frage ist also nicht, ob es da einen Fehler im Dokument gab, sondern ob es einen Fehler in der Leistungserbringung gab.

Wenn man den Auftrag angenommen hat, alle Fehler zu finden, ggf. zu kommunizieren, dann hat das offenbar nicht geklappt und man "haftet" ggf. dafür.

Wenn man nur auf die Formatierung prüfen sollte, war die inhaltliche Prüfung des Textes ja nicht Teil der vereinbarten Leistung und kann folglich auch nicht Teil der Gewährleistung sein.

Insgesamt ist das übrigens völlig unabhängig von der Frage, ob und wieviel man dafür erhält, denn der Bezahlung der Leistung wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart. Ist kein oder ein zu geringer Preis angeboten worden, hätte man den Auftrag ja nicht anzunehmen brauchen.

Viele Grüße

Hans
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