Glossary entry (derived from question below)
German term or phrase:
Einziehungsbeschlagnahmung
English translation:
(CH) confiscation of the proceeds of crime with a vew to forfeiture
Added to glossary by
Dr. Andrew Hudson
Apr 6, 2015 16:39
9 yrs ago
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German term
Einziehungsbeschlagnahmung
German to English
Law/Patents
Law (general)
Criminal Law
Here's the sentence in which this appears:
Soweit diese Darlegungen überhaupt den Anforderungen an eine gehörige Begründung im Berufungsverfahren zu genügen vermögen, muss die XXXXXX beachten, dass die Einziehungsbeschlagnahmung eine vorsorgliche Massnahme ist.
Is there a difference between "Einziehung," "Beschlagnahmung," and "Einziehungsbeschlagnahmung?"
Thanks!
Soweit diese Darlegungen überhaupt den Anforderungen an eine gehörige Begründung im Berufungsverfahren zu genügen vermögen, muss die XXXXXX beachten, dass die Einziehungsbeschlagnahmung eine vorsorgliche Massnahme ist.
Is there a difference between "Einziehung," "Beschlagnahmung," and "Einziehungsbeschlagnahmung?"
Thanks!
Proposed translations
(English)
3 +1 | (CH) confiscation of the proceeds of crime with a vew to forfeiture | Adrian MM. (X) |
3 +3 | seizure for the purpose of forfeiture | Johanna Timm, PhD |
Proposed translations
+1
3 hrs
Selected
(CH) confiscation of the proceeds of crime with a vew to forfeiture
Seems to be used mainly in Swtzerland: confiscation plus possible - but not always - forfeiture of property.
Einziehung: forfeiture also applies to company shares
Beschlagnahmung: confiscation or impoudning e.g. of motor vehicles
--------------------------------------------------
Note added at 3 hrs (2015-04-06 19:45:06 GMT)
--------------------------------------------------
... with a view to....
Einziehung: forfeiture also applies to company shares
Beschlagnahmung: confiscation or impoudning e.g. of motor vehicles
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Note added at 3 hrs (2015-04-06 19:45:06 GMT)
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... with a view to....
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Comment: "Thanks, Adrian!"
+3
1 hr
seizure for the purpose of forfeiture
Einziehung ändert die Eigentumslage, Beschlagnahme nur die Gewahrsamslage.
Eine Beschlagnahme ist eine Sicherstellung für das Verfahren. (seizure)
Eine Einziehung ist (zumindest aus Sicht des Betroffenen) die Vernichtung der Sache nach dem Verfahren. (forfeiture)
http://de.soc.recht.strafrecht.narkive.com/ALlB9BqY/beschlag...
Einziehungsbeschlagnahme= Beschlagnahme zu Einziehungszwecken
Die Beschlagnahme zu Einziehungszwecken ist zulässig, wenn mit genügender Wahrscheinlichkeit eine strafbare Handlung vorliegt, die eine Verurteilung und gleichzeitige Anordnung einer Einziehung nach sich ziehen könnte. Als Anlasstat kommen sämtliche strafbaren Handlungen des eidgenössischen Rechts in Frage. Eine Beschlagnahme ist in diesem Verfahrensstadium einzig dann unzulässig, wenn eine Einziehung voraussichtlich nicht in Betracht kommt.
http://www.baselland.ch/019-htm.315992.0.html
Zur Sicherung der richterlichen Einziehung werden die einzuziehenden Gegenstände und Vermögenswerte oft im Vorverfahren beschlagnahmt (Art. 263 Abs. 1 lit. d StPO).
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/i...
Initially, it should be noted that a "seizure" for the purpose of forfeiture and an actual "forfeiture" involve two different concepts. The first entails a taking and holding of property, whereas the second effects an actual dissolution of the owner's rights in the property. http://wa.findacase.com/research/wfrmDocViewer.aspx/xq/fac.1...
Eine Beschlagnahme ist eine Sicherstellung für das Verfahren. (seizure)
Eine Einziehung ist (zumindest aus Sicht des Betroffenen) die Vernichtung der Sache nach dem Verfahren. (forfeiture)
http://de.soc.recht.strafrecht.narkive.com/ALlB9BqY/beschlag...
Einziehungsbeschlagnahme= Beschlagnahme zu Einziehungszwecken
Die Beschlagnahme zu Einziehungszwecken ist zulässig, wenn mit genügender Wahrscheinlichkeit eine strafbare Handlung vorliegt, die eine Verurteilung und gleichzeitige Anordnung einer Einziehung nach sich ziehen könnte. Als Anlasstat kommen sämtliche strafbaren Handlungen des eidgenössischen Rechts in Frage. Eine Beschlagnahme ist in diesem Verfahrensstadium einzig dann unzulässig, wenn eine Einziehung voraussichtlich nicht in Betracht kommt.
http://www.baselland.ch/019-htm.315992.0.html
Zur Sicherung der richterlichen Einziehung werden die einzuziehenden Gegenstände und Vermögenswerte oft im Vorverfahren beschlagnahmt (Art. 263 Abs. 1 lit. d StPO).
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/i...
Initially, it should be noted that a "seizure" for the purpose of forfeiture and an actual "forfeiture" involve two different concepts. The first entails a taking and holding of property, whereas the second effects an actual dissolution of the owner's rights in the property. http://wa.findacase.com/research/wfrmDocViewer.aspx/xq/fac.1...
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